Was die DIN 1076 regelt

Wer eine Brücke betreibt, prüft sie nicht, weil es sich anbietet, sondern weil es vorgeschrieben ist. Die Grundlage dafür ist die DIN 1076 mit dem Titel „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung“.

Die Norm beantwortet vier Fragen: welche Bauwerke geprüft werden, in welchen Abständen, in welchem Umfang und durch wen. Sie gilt nicht nur für Brücken. Unter „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ fallen ebenso Tunnel, Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken.

Für den Baulastträger ist das keine Empfehlung, sondern Teil seiner Verkehrssicherungspflicht. Die Prüfung ist der Nachweis, dass er ihr nachkommt.

Die vier Prüfarten und ihre Fristen

Die Norm kennt ein gestaffeltes System. Jede Prüfart hat einen eigenen Umfang und einen eigenen Takt.

PrüfartAbstandUmfang
Hauptprüfungalle 6 Jahrealle Bauteile werden handnah untersucht, auch schwer zugängliche Bereiche
Einfache Prüfung3 Jahre nach der Hauptprüfungintensivierte Sichtprüfung, ohne Spezialgerät
Besichtigungmindestens jährlichlaufende Beobachtung der zugänglichen Bereiche
Sonderprüfunganlassbezogennach Ereignissen, die das Bauwerk beeinträchtigt haben können

Hinzu kommen zwei Hauptprüfungen vor Ablauf der Gewährleistung, mit denen ein neues Bauwerk in den Bestand übergeht.

Wichtig ist der Rhythmus, der sich daraus ergibt: Hauptprüfung, drei Jahre später einfache Prüfung, drei Jahre später wieder Hauptprüfung. Dazwischen liegt jeweils ein Zeitraum, in dem niemand mit Messgerät am Bauteil steht.

Wer prüfen darf

Mit der Prüfung ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerks beurteilen kann. Das ist keine Formalie: Die Prüfung besteht nicht darin, Schäden zu fotografieren, sondern sie einzuordnen. Ein Riss an der Unterseite eines Überbaus kann harmlos sein oder ein Hinweis auf ein Tragwerksproblem, und diese Unterscheidung setzt Fachkunde voraus.

Die laufende Beobachtung durch das eigene Betriebspersonal ersetzt die Prüfung nicht. Sie ist die niedrigste Stufe des Systems und darauf angelegt, Auffälliges zu melden, nicht es zu bewerten.

Was geprüft wird

Bewertet werden drei Eigenschaften des Bauwerks:

  • Standsicherheit, also ob das Tragwerk die auftretenden Lasten sicher abträgt
  • Verkehrssicherheit, also ob von dem Bauwerk eine Gefahr für Nutzer ausgeht
  • Dauerhaftigkeit, also ob die Substanz so erhalten bleibt, dass sie die geplante Nutzungsdauer erreicht

Diese Dreiteilung erklärt, warum ein Bauwerk gleichzeitig standsicher und in schlechtem Zustand sein kann. Korrosion im Inneren eines Spannbetonquerschnitts berührt zuerst die Dauerhaftigkeit, lange bevor sie die Standsicherheit erreicht.

Die Zustandsnote nach RI-EBW-PRÜF

Das Ergebnis jeder Prüfung wird nach der Richtlinie RI-EBW-PRÜF zu einer Zustandsnote zusammengefasst. Sie reicht von 1,0 bis 4,0.

NoteBedeutung
1,0 bis 1,4sehr guter Zustand
1,5 bis 1,9guter Zustand
2,0 bis 2,4befriedigender Zustand
2,5 bis 2,9ausreichender Zustand
3,0 bis 3,4nicht ausreichender Zustand, umgehende Instandsetzung nötig
3,5 bis 4,0ungenügender Zustand, sofortige Maßnahmen erforderlich

Die Note ist eine Momentaufnahme des Prüftags. Sie sagt, wie das Bauwerk an diesem Tag bewertet wurde, und nichts darüber, wie es sich seither entwickelt hat.

Die Jahre zwischen zwei Prüfungen

Hier liegt die eigentliche Schwierigkeit der Bestandsverwaltung. Zwischen zwei Hauptprüfungen liegen sechs Jahre, zwischen Hauptprüfung und einfacher Prüfung drei.

Ein Riss, der im vierten Monat nach einer Hauptprüfung zu wandern beginnt, fällt im Regelfall bei der nächsten einfachen Prüfung auf, also nach etwa 32 Monaten. Bis dahin hat er sich entwickelt, ohne dass jemand die Geschwindigkeit dieser Entwicklung kennt. Genau diese Geschwindigkeit ist aber die Information, die über die Dringlichkeit entscheidet: ein Riss, der sich einmal geöffnet hat und seither stillsteht, verlangt etwas anderes als einer, der jeden Monat weiter aufgeht.

Dieselbe Lücke betrifft alles, was sich langsam verändert: Setzungen eines Widerlagers, der Weg eines Lagers über die Jahreszeiten, die Chloridbelastung im Beton.

Wann eine Sonderprüfung fällig wird

Die Norm sieht die Sonderprüfung für Ereignisse vor, die das Bauwerk beeinträchtigt haben können, etwa Hochwasser, Fahrzeuganprall, Sturm oder Brand.

In der Praxis stellt sich dabei regelmäßig dieselbe Frage: Hat das Ereignis das Bauwerk überhaupt erreicht, und wenn ja, wie stark? Wer das nicht messen kann, entscheidet zwischen zwei unbefriedigenden Wegen. Entweder wird vorsorglich geprüft, mit Verkehrssicherung und Sperrzeit, oder es wird nicht geprüft und die Entscheidung bleibt eine Annahme.

Liegen Messwerte vor, ist die Frage beantwortet, bevor sie gestellt wird: Zeitpunkt und Größe des Ausschlags stehen im Protokoll.

Häufige Missverständnisse

„Mit Monitoring sparen wir uns die Prüfung.“ Nein. Die Prüfung nach DIN 1076 bleibt in Art und Frist unverändert bestehen. Ein Monitoring ändert daran nichts.

„Monitoring verlängert die Prüffristen.“ Ebenfalls nein. Die Fristen stehen in der Norm und richten sich nicht danach, wie gut ein Bauwerk überwacht wird.

„Monitoring ersetzt den Prüfingenieur.“ Nein. Messwerte sind Daten, keine Bewertung. Die Einordnung bleibt Aufgabe des sachkundigen Ingenieurs, der durch kontinuierliche Daten allerdings mehr Grundlage hat als durch zwei Momentaufnahmen im Abstand von drei Jahren.

Was ein Monitoring leistet, ist enger und konkreter: Es schließt die Beobachtungslücke zwischen den Terminen und macht Veränderungen als Verlauf sichtbar statt als Zustand.

Monitoring als Ergänzung zur Prüfung

Welche Messgrößen sinnvoll sind, hängt vom Bauwerk und von der Fragestellung der letzten Prüfung ab. Vier kommen an Brücken am häufigsten vor:

  • Rissbreite. Ein Rissmonitoring misst die Bewegung eines Risses kontinuierlich und zeigt, ob er sich weiter öffnet oder stillsteht.
  • Lagerweg und Temperatur. Ein Brückenlager soll sich bewegen. Ob es das noch tut und in welchem Verhältnis zur Temperatur, verrät das Lagermonitoring.
  • Beanspruchung unter Verkehr. Das Verkehrslastmonitoring zeigt, was die tatsächlich verkehrenden Fahrzeuge am Bauwerk auslösen, statt es aus Annahmen abzuleiten.
  • Feuchte und Korrosion im Beton. Die Schäden, die eine Sichtprüfung erst bemerkt, wenn sie an der Oberfläche ankommen, entstehen im Inneren des Querschnitts.

Die Werte laufen kontinuierlich auf, Grenzwerte werden vorher festgelegt, und bei Überschreitung geht die Meldung automatisch heraus. Der nächste Prüftermin trifft dann auf ein Bauwerk mit Vorgeschichte statt auf ein unbeschriebenes Blatt.

Wie ein solches Messkonzept für eine konkrete Brücke aussieht, welche Messstellen es braucht und welche Grenzwerte sinnvoll sind, klären wir im Rahmen der Konzeption. Was an Brücken sonst noch überwacht wird, steht auf der Seite Brückenbau und Brückenmonitoring.